Selbsthilfegruppenförderung nach § 20h SGB V

Dass die jeweilige Selbsthilfegruppe einen besonders hohen Wert für jede teilnehmende Person hat, steht außer Frage – sonst ginge sie/er nicht zum Gruppentreffen. Dass die Selbsthilfegruppen aber auch von hohem Wert für unsere Volkswirtschaft sind, zeigt deren Ernennung zur „Vierten Säule im Gesundheitswesen“ (Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, 1995).

Seit fast zwanzig Jahren bezuschussen die Gesetzlichen Krankenkassen dieses Bürgerschaftliche Engagement der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Auch in diesem Jahr nahmen – trotz des zweiten Jahres mit der Pandemie – viele Selbsthilfegruppen die Möglichkeit wahr und stellten einen Förderantrag.

So floss in Mittelfranken mehr als eine halbe Million Euro an 240 Gruppen aus den Themenbereichen Behinderung, chronische oder psychische Erkrankung und Sucht.

Durch die Fördergelder der Gesetzlichen Krankenkassen werden zusätzliche Impulse, Angebote und Wissen für die Gruppen ermöglicht – vieles davon wäre in dem Umfang von den Gruppenmitgliedern allein nicht finanzierbar.

Gruppen aus Mittelfranken, die Interesse an einer Förderung haben, können sich an die Geschäftsstelle Runder Tisch Mittelfranken Selbsthilfeförderung wenden. Mehr Infos dazu über https://kiss-mfr.de/selbsthilfefoerderung/ oder bei jeder Kontaktstelle vor Ort.