
Beratung und Unterstützung für Antragstellende am Runden Tisch Mittefranken:
Die Geschäftsstelle Runder Tisch Mittelfranken berät und unterstützt gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen bei der Antragsstellung von Fördermitteln nach § 20h SGB V.
Selbsthilfegruppen, die bisher noch keine Förderung in Anspruch genommen haben, sollten vorab eine Erstberatung mit uns vereinbaren. Aber auch für Gruppen, die schon seit vielen Jahren finanziell gefördert werden, sind wir gerne da.
Beratungen und Einzelgespräche finden bei uns wahlweise telefonisch, persönlich oder online (mit/ohne Video) statt.
Termine der Informationsveranstaltung Runden Tisch Mittelfranken für die Förderung nach § 20H SGB V für das Jahr 2027
Wie jedes Jahr finden ab Herbst 2026 wieder passgenaue Informationsveranstaltungen zur Antragstellung und Abrechnung der Selbsthilfeförderung an unseren verschiedenen Standorten und online statt.
Auch den Workshop „Keine Angst vor Förderanträgen nach § 20h SGB V“ bieten wir wieder Ende November 2026 an. Hier können alle Fragen rund um den Verwendungsnachweis geklärt werden. Diese Veranstaltung richtet sich an Selbsthilfegruppen, die 2026 eine Förderung nach § 20H SGB V erhalten haben und kann besonders für Selbsthilfegruppen hilfreich sein, die erstmals nach § 20H SGB V gefördert werden.
Die genauen Termine und Angebote finden Sie in unserem Seminarflyer. Melden Sie sich bitte bis spätestens eine Woche vor der jeweiligen Veranstaltung verbindlich an.
Kontaktieren Sie dazu eine unserer Kiss- Kontaktstellen in Mittelfranken, oder schreiben Sie eine E-Mail an: shg-foerderung@kiss-mfr.de
Weiter steigender Bedarf – Höhere Förderung für Selbsthilfegruppen Mittelfranken
Der Runde Tisch Mittelfranken hat dieses Jahr 330 Förderantrage bearbeitet und konnte 734.823 Euro (2025: 712.569 Euro) an 284 Selbsthilfegruppen (2025: 275 Selbsthilfegruppen) und 22 Projekte (2025: 23 Projekte) ausschütten. Der Bedarf seitens der Selbsthilfegruppen ist somit im Jahr 2026 weiter gestiegen. Der Förderpool der Gemeinschaft des Runden Tisch Mittelfranken setzt sich aus der Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen (dazu gehören AOK, BKKs, IKK Classic, Knappschaft, SVLFG und VDEK) in Höhe von 729.883 Euro, sowie der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.970 Euro zusammen. Die Aufgaben und Tätigkeiten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden mittels der allgemeinen Förderung und der Projektförderung bezuschusst.
Die genannten Zahlen für 2026 sind noch nicht abschließend. Selbsthilfegruppen, die sich nach dem Antragsschluss 15.02. gründen, können bis zum 31.10. einen Antrag auf Selbsthilfeförderung für das aktuelle Förderjahr am Runden Tisch Mittelfranken stellen.