Selbsthilfegruppenförderung nach § 20h SGB V
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben nach § 20h SGB V die Möglichkeit, bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit zu beantragen. Für Sie zuständig an der Geschäftsstelle Runder Tisch Mittelfranken Selbsthilfe-Förderung sind:
Ilonka Brill und Anette Scholz
Tel 0911 23 73 96 64
Fax 0911 234 94 48
shg-foerderung (at) kiss-mfr.de
Telefonische Beratungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 – 13 Uhr
Mittwoch 14 – 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Selbsthilfeförderung erfahren Sie in unseren FAQs.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte gerne direkt an uns.
-
- Es ist eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe.
- Die Gruppe trifft sich regelmäßig. Sie ist in Mittelfranken ansässig. Normalerweise kommen mehr als 5 Mitglieder zu den Gruppentreffen.
- Die Gruppe stellt den Antrag selbst und in Eigenverantwortung. Zwei Mitglieder der Gruppe sind verantwortliche Ansprechpersonen für den Antrag.
- Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung.
- Bezuschusst werden zum Beispiel: Ausgaben für die Miete von Gruppenräumen, die Erstellung und Vervielfältigung von Flyern, die Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Seminare mit gesundheitsbezogenem Themenbezug zur Selbsthilfegruppe, Kosten für Referierende, Telefonkosten, Fahrtkosten für Gruppenbelange, Gruppenunternehmungen wie dem Besuch einer Rehaklinik, Mitgliedsbeiträge für bestimmte Vereine und Verbände und Kosten für Projekte, die nicht jährlich wiederkehren.
- Nicht bezuschusst werden zum Beispiel: Ausgaben für Verpflegung, Bewirtung, Geschenke, Freizeitaktivitäten, Kosten für medizinische Leistungen, Therapien und Sport. Kosten, die durch die Verbands- oder Vereinsarbeit entstehen, nicht aber durch die Arbeit in der Selbsthilfegruppe. Fahrtkosten von Gruppenmitgliedern zu den Gruppentreffen. (Außer bei Suchtgruppen und Gruppen aus dem Bereich psychische Erkrankungen).
- Sie veranstaltet jedes Jahr ab Oktober Informationsveranstaltungen für die Antragstellung im Folgejahr, für die sich Ihre Gruppe anmelden kann. Alle Termine finden Sie unter diesem Link: www.kiss-mfr.de/termine
- Sie berät und unterstützt gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen bei der Antragsstellung von Fördermitteln nach §20h SGB V telefonisch, persönlich oder online (mit/ohne Video)
- Beratungen und Einzelgespräche finden bei uns wahlweise telefonisch, persönlich oder online (mit/ohne Video) statt. Kontaktieren Sie dazu die Geschäftsstelle des Runden Tisch Mittelfranken.
- Die Termine für die jährlichen Informationsveranstaltungen finden Sie hier: www.kiss-mfr.de/termine/ Diese sind für alle Gruppen, die einen Antrag stellen wichtig. Hier erfahren Sie alle Änderungen und Neuerungen bezüglich des Förderverfahrens.
- Die Förderunterlagen, sowie die Abgabetermine der Anträge finden Sie hier: www.kiss-mfr.de/foerderunterlagen/
Dreizehn Regionale Runde Tische in Bayern
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben im Rahmen des „Einansprechpartnermodells“
13 Selbsthilfekontaktstellen mit der Koordinierung des Verfahrens beauftragt. Somit müssen die Selbsthilfegruppen nicht mehr bei den einzelnen verschiedenen Krankenkassen Anträge stellen, sondern können mit einem Antrag eine abgestimmte und bedarfsgerechte Förderung von allen gesetzlichen Krankenkassen für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit erhalten.
Hinweispflicht auf Förderung
Gruppen, die Fördergelder nach § 20h SGB V über den Runden Tisch erhalten, müssen bei Publikationen wie Print- und Digitalmedien sowie bei Veranstaltungen auf die Förderung durch die Krankenkassen mit folgendem Text hinweisen:
„Die Selbsthilfegruppe wird gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.“
Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern
Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es die zusätzliche Möglichkeit der Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Weitere Informationen und Anträge zur Förderung über den Freistaat Bayern erhalten Sie bei Seko-Bayern oder dem ZBFS.
Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen gibt es ferner die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
