Selbsthilfegruppenförderung nach § 20h SGB V

Eine Pflanze wächst aus einem Münzhaufen

Information und Beratung zur Förderung am Runden Tisch Mittelfranken

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben nach § 20h SGB V die Möglichkeit, bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit zu beantragen. Förderfähig sind Selbsthilfegruppen aus dem Bereich Behinderung, chronische und psychische Erkrankung sowie Sucht, in denen sich Betroffene und/oder Angehörige regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch treffen, offen für andere Betroffene sind und sich zu ihrem Thema austauschen.

13 Regionale Runde Tische in Bayern
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben im Rahmen des „Einansprechpartnermodells“
13 Selbsthilfekontaktstellen mit der Koordinierung des Verfahrens beauftragt. Somit müssen die Selbsthilfegruppen nicht mehr bei den einzelnen verschiedenen Krankenkassen Anträge stellen, sondern können mit einem Antrag eine abgestimmte und bedarfsgerechte Förderung von allen gesetzlichen Krankenkassen für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit erhalten.

Hinweispflicht auf Förderung
Gruppen, die Fördergelder nach § 20h SGB V über den Runden Tisch erhalten, müssen bei Publikationen wie Print- und Digitalmedien sowie bei Veranstaltungen auf die Förderung durch die Krankenkassen mit folgendem Text hinweisen:
„Die Selbsthilfegruppe wird gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.“

Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern
Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es die zusätzliche Möglichkeit der Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Weitere Informationen und Anträge zur Förderung über den Freistaat Bayern erhalten Sie bei Seko-Bayern oder dem ZBFS.

Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung
Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen gibt es ferner die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

 

Für Sie zuständig am Runden Tisch Mittelfranken: 

Anette Scholz
Ilonka Brill