Selbsthilfegruppenförderung nach § 20h SGB V

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen haben nach § 20h SGB V die Möglichkeit, bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit zu beantragen. Für Sie zuständig an der Geschäftsstelle Runder Tisch Mittelfranken Selbsthilfe-Förderung sind:

Ilonka Brill und Anette Scholz
Tel 0911 23 73 96 64
Fax 0911 234 94 48
shg-foerderung (at) kiss-mfr.de

Telefonische Beratungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 – 13 Uhr
Mittwoch 14 – 17 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Selbsthilfeförderung erfahren Sie in unseren FAQs.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte gerne direkt an uns.

Eine Gruppe kann eine Förderung nach § 20h SGB V bekommen, wenn sie diese Grundvoraussetzungen erfüllt:

    1. Es ist eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe.
    2. Die Gruppe trifft sich regelmäßig. Sie ist in Mittelfranken ansässig. Normalerweise kommen mehr als 5 Mitglieder zu den Gruppentreffen.
    3. Die Gruppe stellt den Antrag selbst und in Eigenverantwortung. Zwei Mitglieder der Gruppe sind verantwortliche Ansprechpersonen für den Antrag.
    4. Die Gruppe arbeitet ehrenamtlich, ohne professionelle Leitung.
Mehr zu weiteren Voraussetzungen finden Sie im aktuellen SHG-Merkblatt
Ja, eine gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppe, die sich online trifft, kann seit 2021 eine Förderung nach § 20h SGB V bekommen.
Ja, eine gesundheitsbezogene Angehörigengruppe, kann eine Förderung nach § 20h SGB V bekommen.
Diese Aufzählung dient nur einem ersten Eindruck zur Förderung nach § 20h SGB V. Es ist keine vollständige und abschließende Liste aller förderfähigen oder nicht förderfähigen Ausgaben. Auf eine Förderung nach § 20h SGB V sowie auf eine bestimmte Förderhöhe besteht kein Rechtsanspruch. 

  • Bezuschusst werden zum Beispiel:  Ausgaben für die Miete von Gruppenräumen, die Erstellung und Vervielfältigung von Flyern, die Öffentlichkeitsarbeit, Fachliteratur, Seminare mit gesundheitsbezogenem Themenbezug zur Selbsthilfegruppe, Kosten für Referierende, Telefonkosten, Fahrtkosten für Gruppenbelange, Gruppenunternehmungen wie dem Besuch einer Rehaklinik, Mitgliedsbeiträge für bestimmte Vereine und Verbände und Kosten für Projekte, die nicht jährlich wiederkehren. 
  • Nicht bezuschusst werden zum Beispiel:  Ausgaben für Verpflegung, Bewirtung, Geschenke, Freizeitaktivitäten, Kosten für medizinische Leistungen, Therapien und Sport. Kosten, die durch die Verbands- oder Vereinsarbeit entstehen, nicht aber durch die Arbeit in der Selbsthilfegruppe. Fahrtkosten von Gruppenmitgliedern zu den Gruppentreffen. (Außer bei Suchtgruppen und Gruppen aus dem Bereich psychische Erkrankungen). 
Im aktuellen SHG-Merkblatt finden Sie wichtige, allgemeine Richtlinien zur Förderung an den Regionalen Runden Tischen Bayern: SHG Merkblatt  Die spezifischen Richtlinien zur Förderung am Regionalen Runden Tisch Mittelfranken erfahren Sie bei der Geschäftsstelle Runder Tisch Mittelfranken:
  • Sie veranstaltet jedes Jahr ab Oktober Informationsveranstaltungen für die Antragstellung im Folgejahr, für die sich Ihre Gruppe anmelden kann. Alle Termine finden Sie unter diesem Link: www.kiss-mfr.de/termine
  • Sie berät und unterstützt gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen bei der Antragsstellung von Fördermitteln nach §20h SGB V telefonisch, persönlich oder online (mit/ohne Video)
Selbsthilfegruppen, die bisher noch keine Förderung in Anspruch genommen haben, sollten vorab eine Erstberatung mit uns vereinbaren. Aber auch für Gruppen, die schon seit vielen Jahren finanziell gefördert werden, sind wir gerne da.
  • Beratungen und Einzelgespräche finden bei uns wahlweise telefonisch, persönlich oder online (mit/ohne Video) statt. Kontaktieren Sie dazu die Geschäftsstelle des Runden Tisch Mittelfranken.
  • Die Termine für die jährlichen Informationsveranstaltungen finden Sie hier: www.kiss-mfr.de/termine/ Diese sind für alle Gruppen, die einen Antrag stellen wichtig. Hier erfahren Sie alle Änderungen und Neuerungen bezüglich des Förderverfahrens.
  • Die Förderunterlagen, sowie die Abgabetermine der Anträge finden Sie hier: www.kiss-mfr.de/foerderunterlagen/

Dreizehn Regionale Runde Tische in Bayern

Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern haben im Rahmen des „Einansprechpartnermodells“
13 Selbsthilfekontaktstellen mit der Koordinierung des Verfahrens beauftragt. Somit müssen die Selbsthilfegruppen nicht mehr bei den einzelnen verschiedenen Krankenkassen Anträge stellen, sondern können mit einem Antrag eine abgestimmte und bedarfsgerechte Förderung von allen gesetzlichen Krankenkassen für ihre ehrenamtliche Selbsthilfearbeit erhalten.

Hinweispflicht auf Förderung

Gruppen, die Fördergelder nach § 20h SGB V über den Runden Tisch erhalten, müssen bei Publikationen wie Print- und Digitalmedien sowie bei Veranstaltungen auf die Förderung durch die Krankenkassen mit folgendem Text hinweisen:
„Die Selbsthilfegruppe wird gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände in Bayern.“

Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern

Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und Behinderungen gibt es die zusätzliche Möglichkeit der Selbsthilfeförderung durch den Freistaat Bayern über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Weitere Informationen und Anträge zur Förderung über den Freistaat Bayern erhalten Sie bei Seko-Bayern oder dem ZBFS.

Bayerische Stiftung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung

Für Selbsthilfegruppen aus den Bereichen der chronischen Erkrankungen und körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderungen gibt es ferner die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung.
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.