Miteinander für ein besseres Leben

Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfekontaktstellen sind eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3.12.2019 hob die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Bedeutsamkeit von Selbsthilfeeinrichtungen hervor. Gabriele Lagler, Geschäftsführerin von Kiss Mittelfranken und Brigitte Bakalov, Leiterin von Kiss Nürnberger Land, wurden in diesem Rahmen zur professionellen Selbsthilfeunterstützung befragt. Selbsthilfekontaktstellen sind Anlaufstellen für alle Fragen und Belange rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Sie sind das helfende Netz hinter den Selbsthilfegruppen. „Unsere Aufgaben sind vielfältig. So beraten wir Menschen, die an Selbsthilfe interessiert sind, über die Möglichkeiten, aber auch über Grenzen von Selbsthilfe. Wir unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, bei Gruppengründungen und vermitteln Kontakte. So geben wir oft auch Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote“, so Gabriele Lagler. „Wir sind somit auch Netzwerker*innen im ‚Dschungel‘ des Gesundheitswesens“.

Die Förderung der Krankenkassen hilft, die Selbsthilfe auszubauen und zu verstetigen. „Im vergangen Jahr haben wir zum Beispiel einen Antrag auf die Förderung der Ausbildung von ‚In-Gang-Setzern‘ genehmigt bekommen. Die Schulung dieser ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ist ein bundesweites Projekt aus Nordrhein-Westfalen. Ohne die Förderung der Krankenkassen wäre uns das nicht möglich gewesen“, erklärt Brigitte Bakalov,  Projektverantwortliche bei Kiss Mittelfranken. In-Gang-Setzer*innen sind ehrenamtliche Unterstützer*innen jeden Alters, die Selbsthilfegruppen vor allem in der ersten Zeit ihrer Gründung begleiten. Sie entlasten die Mitarbeiter*innen der Selbsthilfekontaktstellen und ergänzen deren Arbeit.

Aus Sicht der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kommt die Förderung der Krankenkassen bei den Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen gut an und wird sinnvoll verwendet.

Selbsthilfegruppen und -organisationen bieten Betroffenen und deren Angehörigen viele Vorteile und entlasten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb unterstützt die SVLFG die Arbeit der Selbsthilfegruppen ideell, aber auch finanziell. Mit rund 715.000 Euro förderte die SVLFG im Jahr 2018 Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Verankert ist diese Förderung auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Interessierte finden ausführliche Informationen zur Selbsthilfeförderung unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Selbsthilfeförderung sowie unter www.in-gang-setzer.de

Quelle: Petra Stemmler-Richter, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Vollständiger Artikel:
Miteinander für ein besseres Leben
Zusammenfassung von Kiss Mittelfranken e.V. , den 17.12.2019